AGB für Unternehmen
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Red Jobs GmbH (im folgenden Red Jobs genannt) und ihrem jeweiligen Vertragspartner.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge, somit auch dann, wenn bei Zusatzaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB, in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Vertragspartner zuletzt mitgeteilten Fassung.
1.3. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Red Jobs ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle, schriftliche Vereinbarungen mit dem Vertragspartner haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
2. Umfang, Annahme und Ausführung des Auftrages/Anzeigenvertrag:
2.1. Ein Anzeigenvertrag ist der zwischen Red Jobs und dem Vertragspartner auf Grundlage dieser AGB geschlossene Vertrag über die Einschaltung eines oder mehrerer Online-Inserate eines Stellenanbieters oder sonstiger Auftraggeber von Red Jobs zum Zweck der Verbreitung im Internet.
2.2. Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn
2.2.1. Red Jobs den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird durch Zusendung eines E-Mails, eines Fax oder eines Briefes erfüllt, oder
2.2.2. Red Jobs die Stellenanzeige im Internet verbreitet. Der Vertragspartner ist dabei jeweils an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang des Auftrages bei Red Jobs (unabhängig davon, ob dieser Auftrag schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei Red Jobs einlangt – kann der Vertragspartner seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).
2.3. Red Jobs ist nicht verpflichtet, Aufträge anzunehmen.
2.4. Anzeigenerfordernisse:
2.4.1. Titel und Tätigkeitsbeschreibung müssen korrekt bezeichnet und dürfen nicht irreführend oder missverständlich sein.
2.4.2. Ablehnungsbefugnis:
Red Jobs behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder Vorgaben sowie gegen die guten Sitten und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder die Veröffentlichung für Red Jobs aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
2.5. Red Jobs ist für den Inhalt der zur Schaltung der Anzeige zur Verfügung gestellten Texte und Bildunterlagen nicht verantwortlich. Red Jobs ist insbesondere nicht verpflichtet, die Anzeige auf die allfällige Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit, Red Jobs auf Grund von Ansprüchen Dritter, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen Red Jobs erwachsen, vollständig schad- und klaglos zu halten.
2.6. Änderung des Anzeigentextes:
2.6.1. Red Jobs ist verpflichtet, auf Aufforderung des Vertragspartners Änderungen an der durch sie verbreiteten Stellenanzeige des Vertragspartners während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies Red Jobs technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind jedenfalls Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.
2.6.2. Änderungen, die mit geringem Aufwand durch Red Jobs zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Darüber hinausgehende Änderungen werden nur gegen aufwandabhängiges Entgelt durchgeführt. In diesem Fall wird Red Jobs den Vertragspartner hierüber vorab unterrichten und die gewünschten Änderungen der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Vertragspartners vorliegt.
2.6.3. Red Jobs ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Stellenanzeigevertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.
3. Preise
3.1. Die Preise Red Jobs bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domain von Red Jobs abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Antrages des Vertragspartners von Red Jobs im Internet veröffentlicht ist.
3.2. Sämtliche von Red Jobs genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern.
4. Zahlungsbedingungen:
4.1. Red Jobs erstellt die Rechnung unverzüglich nach Auftragserteilung und übersendet diese an den Vertragspartner. Als Rechnungsadresse gilt neben der firmenmäßigen Anschrift auch die vom Vertragspartner bei Vertragsschluss selbst angegebene Adresse als vereinbart. Die Rechnung ist zahlbar unmittelbar nach Erhalt und haben Zahlungen an Red Jobs mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von Red Jobs namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von Red Jobs bekannt gegebenen Konto maßgebend.
4.2. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung an den Vertragspartner zu leisten.
4.3. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Vom Vertragspartner sind die Mehrwertsteuergesetze zu berücksichtigen.
4.4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist Red Jobs berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Pro Mahnung fallen Kosten in Höhe von EUR 25,- zzgl. USt an. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von Red Jobs beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge der Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten von Red Jobs anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Gegen den Vertragspartner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
4.5. Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumte Rabatte.
4.6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer – ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.
5. Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung:
5.1. Red Jobs stellt dem Vertragspartner die Möglichkeit der Veröffentlichung von Anzeigen zur Verfügung. Red Jobs übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in ihren Diensten von den Stellensuchenden angegebenen Daten. Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Red Jobs auf Grund von nicht beeinflussbaren äußeren Einwirkungen (Höherer Gewalt) keine 100%-ige Verfügbarkeit der Dienste gewährleisten kann.
5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach der Veröffentlichung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche detailliert schriftlich Red Jobs mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewähr- oder Schadenersatzansprüche, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.3. Red Jobs behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung/Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Preisminderung oder Wandlung können nur verlangt werden, sofern kein weiterer Verbesserungsversuch dem Vertragspartner zumutbar ist.
5.4. Die Haftung von Red Jobs ist auf Schäden, die bei der Stellenanzeige selbst auftreten, beschränkt. Die Haftung von Red Jobs für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige indirekte Schäden wird – so weit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von Red Jobs für Schäden wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind binnen 6 Monaten nach Eintritt des Schadens bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.
5.5. Die Stellenanzeigen, die von Red Jobs veröffentlicht werden, basieren ausschließlich auf den vom Vertragspartner erteilten Selbstauskünften und werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit von Red Jobs nicht geprüft. Red Jobs kann daher von unrichtigen Angaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt daher allein der Vertragspartner die Verantwortung.
5.6. Da die Vertragspartner einen Log-In-Namen sowie ein Passwort benutzen, sind sie für diese selbst verantwortlich und haften für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung oder Verlust entstehen.
5.7. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von Red Jobs, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen den Betreiber nicht gestellt werden. Unterbrochene Übertragungen, die auf Netzausfälle zurückzuführen sind, auf die Red Jobs keinen Einfluss hat, sowie unterbrochene Übertragungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können gegenüber Red Jobs keine Ansprüche begründen.
6. Schlussbestimmungen
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenen Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
6.1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam seien und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
6.2. Erfüllungsort ist der Sitz von Red Jobs.
6.3. Gerichtstand ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt.
AGB für Bewerber
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Allgemeines/Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Red Jobs GmbH (im folgenden Red Jobs genannt) und dem jeweiligen Bewerber.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge, somit auch dann, wenn bei Zusatzaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB, in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Bewerber zuletzt mitgeteilten Fassung.
1.3. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Red Jobs ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle, schriftliche Vereinbarungen mit dem Bewerber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Sofern im Vertragstext dieser AGB der Terminus Bewerber Verwendung findet, sind darunter sowohl weibliche als auch männliche Bewerber zu verstehen.
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Registrierung
2.1 Red Jobs ermöglicht Bewerbern, sich auf www.kaerntenjobs .com zu registrieren, ein eigenes Profil („Lebenslauf“) zu erstellen, persönliche Benachrichtigungen zu verwalten, sowie Jobanbieter direkt zu kontaktieren und den jeweiligen Bewerbungsprozess zu nutzen. Dabei können sich Bewerber über die Schaltfläche „registrieren“ im Hauptmenü registrieren. Im Rahmen der Registrierung sind Vor- und Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Bundesland und Branche anzugeben und ein Passwort zu wählen. Die Bewerber haben vor Abschluss der Registrierung der Zugrundelegung dieser AGB, sowie der Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Red Jobs verwendet für die Registrierung das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren. Dies bedeutet, dass die Registrierung des jeweiligen Bewerbers erst dann abgeschlossen ist, wenn dieser zuvor die Anmeldung über eine ihm zu diesem Zweck zugesandte Bestätigungs-E-Mail durch Klick auf den darin enthaltenen Link bestätigt hat. Nach Upload des Lebenslaufes wird dieser im Bewerber-Dashboard gespeichert. In den jeweiligen Jobinseraten hat der Bewerber in der der Folge die Möglichkeit, auf den Button „jetzt bewerben“ zu klicken. In weiterer Folge öffnet sich ein Fenster. Hier wird dem Bewerber die Möglichkeit gewährt, zuzustimmen, dass der jeweilige Lebenslauf dem jeweils stellensuchenden Unternehmen übermittelt wird.
2.2. Die Registrierung ist für den jeweiligen Bewerber kostenfrei und ermöglicht die kostenlose Nutzung des Bewerbungsportals von Red Jobs. Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung besteht nicht.
2.3. Die Registrierung des Bewerbers erfolgt auf unbestimmte Zeit. Sowohl Red Jobs, als auch der Bewerber können die Geschäftsverbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen beenden. Der Bewerber ist zur Geheimhaltung des Passwortes verpflichtet. Das Passwort kann jederzeit vom Bewerber geändert werden.
2.4. Der Bewerber ist berechtigt, jederzeit sein Profil zu deaktivieren und seinen Account zu löschen. Zu diesem Zweck hat er mit Red Jobs schriftlich oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen und wird Red Jobs eine Löschung des Profils innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der schriftlichen Verständigung über die Löschung des Lebenslaufes die Löschung vornehmen.
2.5. Red Jobs steht das unbeschränkbare und jederzeit auszuübende Recht zu, die Inhalte des Bewerbers von der Website zu entfernen und/oder den Bewerber auf bestimmte oder unbestimmte Zeit von der Nutzung der von Red Jobs angebotenen Dienste zu sperren. Dies insbesondere, wenn
- der Bewerber unrichtige oder unwahre Angaben bei Durchführung der Registrierung auf der Website verwendet,
- Missbrauch der Website vorliegt oder
- Red Jobs Verstöße gegen diese AGB feststellt.
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Lebenslauf
3.1. Die Registrierung und Hinterlegung eines Lebenslaufs und der Bezug habenden Bewerbungsdaten des Bewerbers ist eine aktive Maßnahme des Bewerbers. Die Entscheidung, welche Daten in den Lebenslauf eingetragen werden und den jeweiligen stellensuchenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, liegt alleine beim Bewerber. Red Jobs prüft dabei die vom Bewerber zur Verfügung gestellten Daten nicht.
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Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung:
4.1. Red Jobs stellt dem Bewerber die Möglichkeit der Nutzung des Bewerbungsportals kostenfrei zur Verfügung. Red Jobs übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in ihren Diensten vom jeweiligen Bewerber angegebenen Daten. Der Bewerber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Red Jobs auf Grund von nicht beeinflussbaren äußeren Einwirkungen (Höherer Gewalt) keine 100%-ige Verfügbarkeit der Dienste gewährleisten kann.
4.2. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung ist ausgeschlossen.
4.3. Die Haftung von Red Jobs ist auf Schäden, die beim Registrierungsprozess selbst auftreten, beschränkt. Die Haftung von Red Jobs für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige indirekte Schäden wird – so weit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung von Red Jobs für Schäden wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind binnen 6 Monaten nach Eintritt des Schadens bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.
4.4. Die Bewerbungen basieren ausschließlich auf den vom Bewerber erteilten Selbstauskünften und werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit von Red Jobs nicht geprüft. Red Jobs kann daher aufgrund von unrichtigen Angaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Bewerbung trägt daher allein der Bewerber die Verantwortung.
4.5. Da die Bewerber einen Log-In-Namen sowie ein Passwort benutzen, sind sie für diese selbst verantwortlich und haften für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung oder Verlust entstehen.
4.6. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von Red Jobs, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen den Betreiber nicht gestellt werden. Unterbrochene Übertragungen, die auf Netzausfälle zurückzuführen sind, auf die Red Jobs keinen Einfluss hat, sowie unterbrochene Übertragungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können gegenüber Red Jobs keine Ansprüche begründen.
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Zustimmung zum Erhalt von Werbung
5.1. Der Bewerber stimmt zu, dass er von Red Jobs den sogenannten Bewerber-Newsletter per E-Mail zugesandt erhält. Der Bewerber ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information per E-Mail an office@redjobs.at oder mittels Abmelde-Links im jeweiligen Newsletter zu widerrufen.
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Schlussbestimmungen
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenen Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
6.1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam seien und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
6.2. Erfüllungsort ist der Sitz von Red Jobs.
6.3. Gerichtstand ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt.
AGB Jobanbieter
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Jobanbieter“
RED Jobs GmbH
Franz-Dullnig-Gasse 5
9020 Klagenfurt
Österreich
– nachfolgend: “ Kärntenjobs ” oder “wir”
1. Allgemeines, Kundenkreis, Sprache
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Unternehmer) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Unternehmers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
(4) Die Verträge mit dem Unternehmer werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen. Erfolgt die Bestellung des Unternehmers auf Deutsch, ist dementsprechend ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung auf Englisch, ist ausschließlich die englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
2. Vertragsschluss
(1) Unsere online dargestellten Angebote sind unverbindlich.
(2) An unsere Angebote und Kostenvoranschläge halten wir uns, falls im Angebot nicht ausdrücklich anders erwähnt, für 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Der Unternehmer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem uns die Annahme des Unternehmers zugeht.
(3) Ein Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn Kärntenjobs den Anzeigenantrag schriftlich (E-Mail ist ausreichend) bestätigt oder Kärntenjobs die Stellenanzeige im Internet veröffentlicht. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
3. Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle anfallenden Gebühren des Zahlungsvorganges sind vom Unternehmer zu tragen.
(2) Die Rechnungslegung erfolgt nach Auftragserteilung und wird dem Unternehmer per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt. Der Unternehmer erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail.
(3) Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge sofort nach Zustellung fällig.
(4) Dem Unternehmer steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(5) Leistet der Unternehmer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
4. Rechte und Pflichten
(1) Kärntenjobs veröffentlicht Stellenanzeigen bzw. -inserate des Unternehmers im Internet auf den von Kärntenjobs betriebenen Onlineplattformen (jobadler.at inkl. seiner regional- und branchenspezifischen Jobplattformen).
(2) Kärntenjobs behält sich vor,Anzeigenanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen und die Anzeige nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn die Stellenanzeige inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für Kärntenjobs aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(3) Die Anzeige wird nach Abschluss des Anzeigenvertrages zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht, jedenfalls aber erst nach Eingang der Zahlung des Unternehmers. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages und Zahlung des Unternehmers.
(4) Der Unternehmer ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel verantwortlich. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch den Unternehmer entstehen, sind nicht durch Kärntenjobs zu vertreten. Bei der Selbsteingabe einer Anzeige durch den Unternehmer wird diese sofort auf den entsprechenden Kärntenjobs Onlineplattformen veröffentlicht. Kärntenjobs behält sich jedoch das Recht vor, die Anzeige jederzeit zu löschen, wenn die Anzeige inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für Kärntenjobs aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Kärntenjobs ist nicht verpflichtet, die geschaltete Anzeige sowie deren zugehörigen gespeicherten Daten nach Beendigung des Anzeigenvertrages aufzubewahren.
(5) Kärntenjobs ist aufgrund des Anzeigenvertrages berechtigt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Unternehmers auf ihren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen von Kooperationspartnern zu veranlassen. Ein Verweis auf Stellenausschreibungen, welche auf anderen Job-Plattformen veröffentlicht werden, ist ausgeschlossen. Kärntenjobs ist berechtigt, die Stellenanzeigen auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen.
(6) Kärntenjobs verpflichtet sich, Änderungen des Unternehmers an dessen Inseraten innerhalb der vertraglich gültigen Laufzeit elektronisch zu veröffentlichen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Veränderungen, die eine Anzeige in Ihrem Kerngehalt betreffen, insbesondere den Titel der Stellenausschreibung und die Stellenbezeichnung.
(7) Die Versendung von Kontaktnachrichten an Bewerber ist unzulässig, soweit unlautere, unsittliche oder anstößige Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten oder Rechtsvorschriften vorliegt oder Kärntenjobs eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Kärntenjobs ist berechtigt, in diesem Fall den Zugriff zu sperren.
(8) Die inhaltliche Gestaltung des Inserats liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmers. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Stellenanzeige einschließlich etwaigen Bild- und Videomaterials gegen keine gesetzlichen Vorschriften wie zum Beispiel Bestimmungen des Urheberrechts oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
5. Datenschutz durch Unternehmer
(1) Der Unternehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes, auch gegenüber den über Kärntenjobs zugeführten Bewerbern zu beachten.
(2) Der Unternehmer verpflichtet sich insbesondere, alle Daten und Informationen der Bewerber vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.
(3) Die Verwendung der Kontaktdaten eines Bewerbers darf vom Unternehmer ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle des Unternehmers erfolgen.
(4) Der Unternehmer wird Kärntenjobs von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus und im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen des Unternehmers entstehen.
6. Datenschutz Kärntenjobs
(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten, bestellte Waren. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DS-GVO ist RED Jobs GmbH, Franz-Dullnig-Gasse 5, 9020 Klagenfurt, Ansprechpartner: Manfred Striedinger, Telefon: 0043 (0)463 287006800, E-Mail: [office@redjobs.at]
(2) Die Daten werden von uns erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann.
(3) Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik jeweils angepasst.
(4) Betroffene Personen haben das Recht, von uns jederzeit über die zu ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner können sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, als es zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist (dies entspricht in der Regel der Vertragsdauer) oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), können sie der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,
– es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder
– die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich. Einer Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; dies gilt auch für ein Profiling, soweit es mit der Direktwerbung in Verbindung steht. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung zu unterlassen.
(5) Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Unternehmers an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Unternehmer erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Unternehmers an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet sind.
(6) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Unternehmers zu anderen als den in diesem § 6 genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.
(7) Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte an die unter Abs. 1 genannten Kontaktdaten. Für nähere Informationen verweisen wir auf den vollständigen Text der DS-GVO, welcher im Internet unter https://dejure.org/gesetze/DSGVO verfügbar ist und unsere Datenschutzerklärung, welche im Internet unter [https://new.kaerntenjobs.com/agb-bewerber] einsehbar ist. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.
7. Beendigung der Geschäftsbeziehung
(1) Anzeigenverträge und der Vertrag über die Berechtigung zum Zugriff auf den Bewerberpool erlöschen automatisch mit dem Ablauf der im Einzelfall vereinbarten Befristung.
(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Kärntenjobs und Unternehmer die Geschäftsbeziehung oder Teile davon mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Pflichtverstöße des Unternehmers gegen die AGB und sonstige vertragliche Vereinbarungen.
8. Haftungsbeschränkung
(1) Kärntenjobs gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Stellenausschreibung. Der Unternehmer nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Software und Hardware sowie Ausfällen im Kommunikationsnetz verursacht wird.
(2) Ansprüche des Unternehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Unternehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kärntenjobs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kärntenjobs nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Unternehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kärntenjobs, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Kärntenjobs haftet nicht für die technische Nutzbarkeit. Aufgrund von Kapazitätsgrenzen, Sicherheitsanforderungen und Wartungsarbeiten kann es zu zeitweiligen technischen Ausfällen kommen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen uns und dem Unternehmer bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Ist der Unternehmer Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die für Klagenfurt am Wörthersee, Österreich zuständigen Gerichte für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Unternehmer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
10. Kündigung des Vertrags/Stornierungsbedingungen
Der Kunde kann sein Inserat (bzw. Zusatzoption, Service, etc.) jederzeit auch vor Ablauf der vereinbarten Zeit deaktivieren. Dies bedeutet keinen Rücktritt im Sinne des KSchG. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
11. Rückerstattungsbedingungen
Sobald ein Inserat (bzw. Zusatzoption, Service, etc.) bezahlt und veröffentlicht wurde, gilt der Vertrag als geschlossen. Es werden keine Rückerstattungen oder Gutschriften für bereits veröffentlichte Inserate angeboten! Die Inserate sind bis zum Ablauf der Schaltungsdauer jederzeit, beliebig oft im Business Account bearbeitbar. Bei Fragen zu diesem Thema nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf (siehe Punkt Support)
12. Support
Kärntenjobs bietet für gewerbliche und private Kunden Support per E-Mail und auch am Telefon an. Die jeweiligen Verbindungsentgelte, respektive Kosten für z.B. Mehrwertrufnummern, werden vom Kunden getragen.
Die Zeiten, zu denen der Support erreichbar ist, und der Umfang der in Anspruch zu nehmenden Leistungen von Kärntenjobs, sind auf https://www.kaerntenjobs.com/kontakt ersichtlich. Kärntenjobs kann keine Gewähr für die Erreichbarkeit des Supports übernehmen.
Bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Supportleistungen von Kärntenjobs ist Kärntenjobs berechtigt, die Leistungen in Rechnung zu stellen.
Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich. Kärntenjobs haftet in diesem Fall nicht.
Die Durchführung der beauftragten Leistungen durch Kärntenjobs erfolgt in der durch Kärntenjobs gewählten Weise und innerhalb der normalen Arbeitszeit.
13. Rechnungsform
Kunden erhalten die Rechnung sowie Mahnungen in Papierform. Kärntenjobs behält sich vor, die Rechnungsform entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf elektronische Rechnung umzustellen. Alle notwendigen Informationen über die Umstellung und die Voraussetzungen etc. erhalten Kunden schriftlich, jedenfalls mindestens 1 Monat vorher. Für das vom Kunden weiterhin gewollte Ausstellen von Rechnungen in Papierform nach Umstellung auf elektronische Rechnung behält sich Kärntenjobs vor, ein Entgelt (z.B. Umweltbeitrag, Bearbeitungsgebühr) – sofern gesetzlich zulässig – zu verrechnen.
Sofern E-Mail Rechnungen verschickt werden, erhalten Kunden diese an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Rechnungen können auch im Administrationsbereich angesehen und heruntergeladen werden. Der Kunde hat diese unverzüglich zu kontrollieren. kaerntenjobs weist darauf hin, dass für elektronische Rechnung eine Einzugsermächtigung des Inserenten notwendig ist.
Als Zugang der Rechnung gilt der Zeitpunkt, sobald diese vom Kunden unter gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden kann (z.B. Eingang der E-Mail).