Digitalisierungsstipendium Kärnten

Digitalisierungsstipendium Kärnten: Anforderung, Höhe, Bewerbung

In diesem Jahr werden vom Land Kärnten bereits zum dritten Mal wissenschaftliche Abschlussarbeiten gefördert. Die Themen drehen sich dabei rund um die Digitalisierung und die daraus folgenden Auswirkungen für das Bundesland Kärnten. In diesem Artikel erklären wir euch deshalb, welche Anforderungen eure Arbeiten erfüllen müssen und wie ihr euch um das Digitalisierungsstipendium bewerben könnt.

Themen in diesem Artikel:

Das Digitalisierungsstipendium vom Land Kärnten
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Themen müssen die Arbeiten denn abhandeln?
Wonach werden die Arbeiten bewertet?
Was sind die Anforderungen an die wissenschaftlichen Arbeiten für das Jahr 2020?
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Wer entscheidet denn über die Vergabe der Förderung?
Wann werden die Stipendien verliehen?

Das Digitalisierungsstipendium: Förderung des Diskurses um die Digitalisierung in Kärnten

Das Ziel der Förderung des Landes Kärnten ist es, Studierende der Kärntner Hochschulen für das Thema Digitalisierung zu begeistern. Denn diese sollen ihre Abschlussarbeiten an diesem Thema ausrichten und arbeiten so aktiv an der Zukunft des Bundeslandes mit. Der dadurch entstehende Diskurs mit technikbezogenen Fragestellungen soll auch zur Entwicklung von Kompetenzen und dem Vorantreiben von Fortschritt und Innovation beitragen. Im Gesamtkontext soll dies deshalb die Positionierung des Bundeslandes im Bereich Wirtschaft, Bildung, Technologie und Forschung stärken.

Digitalisierung in Kärnten: Wo steht das Bundesland?

Kärnten arbeitet an der Digitalisierung des Landes, um zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs beizutragen. Deshalb werden verschiedene Maßnahmen und Aktionen für Unternehmen und Privatpersonen geboten.

Besonders der KWF vergibt Förderungen, die auf Unternehmen ausgerichtet sind, wie beispielsweise KWF: TD | IKT, bei dem Projekte von kleineren und mittleren Unternehmen unterstützt werden. Ein weiteres spannendes Projekt ist der Digitale Kindergarten im Lakeside Park, wo schon den ganz Kleinen die Digitalisierung vermittelt wird.

Weitere Informationen zu diesen Projekten und Förderungen finden Sie aber auch hier:

Wie hoch ist die Förderung des Digitalisierungsstipendium?

Das Land Kärnten vergibt drei Förderungen je Kategorie. Studierende können wissenschaftliche Arbeiten einreichen, die Bachelorarbeiten, Diplom- sowie Masterarbeiten oder Dissertationen sind. Die Höhe der Förderungen beträgt:

  • Bachelorarbeit: € 300,- je Förderung
  • Diplom- oder Masterarbeit: € 600,- je Förderung
  • Dissertation: € 1.500,- je Förderung

Welche Themen müssen die Arbeiten behandeln?

Das Digitalisierungsstipendium ist auf keine Studienrichtung oder akademische Disziplin beschränkt. Deshalb können die wissenschaftlichen Arbeiten aus allen Richtungen kommen und beispielsweise auch gesellschaftliche Auswirkungen behandeln, wie Datenschutz, Automatisierungstechnik oder digitale Geschäftsprozesse. Dadurch wird ein möglichst breites Feld an Themen für den öffentlichen Diskurs gefördert.

Themen, die letztes Jahr ein Stipendium erhalten haben, waren z.b aus dem Bereich Digitalisierung von Gemeinden in Kärnten, Digitalisierung im Tourismus oder Mobile-Banking-Apps.

Digitalisierungsstipendium: Wonach werden die Arbeiten bewertet?

Qualität: Die Qualität der wissenschaftlichen Arbeiten ist ein grundlegendes Bewertungskriterium. Einerseits wird die Qualität der Inhalte und der Arbeitsweise beurteilt. Andererseits wird aber auch darauf geachtet, ob wissenschaftliche Standards eingehalten wurden.

Bedeutung der Erkenntnisse: Hier wird evaluiert, ob die Erkenntnisse zur Lösung von Herausforderungen, die momentan in Kärnten bestehen, beitragen. Das kann beispielsweise den demographischen Wandel oder Kärnten als Standort betreffen.

Innovationsgrad: Hier geht man der Frage nach: Wie neu sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit? Den Innovationsgrad bewertet die Fachjury individuell mit Bezug auf das Thema.

Was sind die Anforderungen an die wissenschaftlichen Arbeiten für das Jahr 2020?

  • Man muss Studierende/r einer Kärntner Hochschule (z.b Fachhochschule, Universität Klagenfurt, etc.) sein.
  • Die verfasste wissenschaftliche Arbeit muss eine Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit oder eine Dissertation sein.
  • Die Arbeit muss die Note “Sehr gut” oder “Gut” erhalten haben.
  • Der/die Bewerber/in muss Staatsangehörige der Europäischen Union sein.
  • Die Arbeit muss im Zeitraum 01.01.2019 bis 15.10.2020 abgeschlossen worden sein.
  • Die Einreichfrist läuft bis zum 15.10.2020 bis 12:00.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Die folgenden Unterlagen müssen eingereicht werden, um für die Vergabe in Frage zu kommen. Wenn möglich sollten die Dokumente elektronisch, also per E-Mail, eingereicht werden.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular, hier zu finden.
  • Lebenslauf des Teilnehmenden.
  • Executive Summary der Arbeit – aber nicht mehr als fünf Seiten lang!
  • Die gesamte abgeschlossene wissenschaftliche Arbeit.
  • Gutachten der Betreuer/innen.
  • Bewertung der Arbeit des/der Betreuer/in.

Die Unterlagen können an die E-Mail-Adresse abt1.strale@ktn.gv.at oder an folgende Postadresse versendet werden:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1
Landesamtsdirektion
UAbt. Strategische Landesentwicklung
Arnulfplatz 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Frau Jutta Tomintz
T: 050 536-10145

Wer entscheidet über die Vergabe des Digitalisierungsstipendiums?

Für die Beurteilung wurde eine Fachjury berufen, die mithilfe einfacher Mehrheit über die Vorselektion und Vergabe der Förderungen entscheidet. Die Jury setzt sich aus Hochschulprofessoren und -professorinnen, Personen aus der Kärntner Wirtschaft sowie dem Land Kärnten zusammen.

Die Sitzung der Fachjury ist nicht öffentlich. Ebenfalls unterliegen die Inhalte der Sitzung der Vertraulichkeit, sie werden also nicht öffentlich bekannt gegeben. Die Entscheidung über die Vergabe ist nicht anfechtbar, denn auf ein Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.

Mit der Bewerbung um die Förderung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die Urheberschaft der eingereichten Arbeit besitzen. Das bedeutet auch, keine Inhalte von anderen Werken widerrechtlich entnommen zu haben. Die Arbeit muss deshalb auch eine eidesstaatliche Erklärung enthalten.

Wann werden die Stipendien verliehen?

Die Verleihung ist für den November 2020 angesetzt. Die Einreichfrist läuft bis zum 15.10.2020 bis 12:00. Das Land Kärnten macht die Arbeiten der Teilnehmenden, die ein Stipendium erhalten haben, öffentlich sowie online zugänglich.