Grenzüberschreitend  Arbeiten

Grenzüberschreitend Arbeiten: Das muss beachtet werden

Lebt man in Österreich, ist grenzüberschreitendes Arbeiten keine Seltenheit. Der ein oder andere findet vielleicht im Nachbarland einen Arbeitgeber, der  ihm oder ihr neue Perspektiven und Chancen eröffnet. Hier ein kurzer Einblick zum Thema Anerkennung von Qualifikationen, Doppelbesteuerungsabkommen, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.

Was bedeutet grenzüberschreitend Arbeiten?

Personen, die ihren Hauptwohnsitz nahe der Staatsgrenze haben und ihre nicht selbstständige Arbeit täglich jenseits der Grenze verrichten, arbeiten grenzüberschreitend. Man nennt sie auch Grenzgänger/innen.  Arbeitet man grenzüberschreitend, gilt man erst als Grenzgänger/in, wenn man täglich von der Arbeit zum Hauptwohnsitz zurückkehrt und dabei die Staatsgrenze überschreitet. Diese Personen können ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und grenzüberschreitend arbeiten oder im Ausland wohnen und in Österreich arbeiten.

Anerkennung von Qualifikationen,  wenn man grenzüberschreitend arbeitet 

Die Qualifikationen für reglementierte Berufe werden in Österreich nur geprüft anerkannt. Einfach ausgedrückt sind das Jobs, die spezielle Berufsqualifikationen voraussetzen.  Notwendig ist das dann, wenn man in Gesundheitsberufen arbeitet, beispielsweise als Arzt/in, aber auch als Rechtsanwalt/in oder Lehrer/in. Es existiert ein bilaterales Abkommen zwischen Slowenien und Österreich, welches die Gleichwertigkeit bestimmter Studienabschlüsse regelt. Arbeitet man dann grenzüberschreitend, brauchen die darin enthaltenen Abschlüsse nur eine administrative Feststellung, keine Nostrifizierung.

Grenzüberschreitendes Arbeiten und das Doppelbesteuerungsabkommen?

Beim Thema grenzüberschreitendes Arbeiten stößt man früher oder später auf das Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen regelt, wo und wie das Einkommen der Arbeitnehmer/innen besteuert wird.  Wohnt man in Slowenien und fährt täglich nach Kärnten zum Arbeiten, dann bleibt die Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer in Österreich. Es gibt aber auch Ausnahmen. Beispielsweise wenn der Arbeitgeber nicht aus Österreich stammt. Eine weitere Ausnahme bildet die 183-Tage Regel. Hier ist es nicht erlaubt, die Tätigkeit länger als 183 Tage (Arbeitnehmer/in muss körperlich anwesend sein) im Steuerjahr auszuüben. Der in Österreich bezahlte Steuerbetrag wird in Slowenien angerechnet. So wird die Doppelbesteuerung vermieden.

Mehr zu den Sonderfällen Deutschland, Lichtenstein, Italien gibt’s hier.

Die wichtigsten Versicherungen und zusätzliche Leistungen für grenzüberschreitendes Arbeiten

Arbeitslosengeld erhält man bei grenzüberschreitender Arbeit im Wohnsitzstaat. Arbeitet ein/e slowenische/r Arbeitnehmer/in in Kärnten, dann braucht er/sie  für die Anrechnung der Versicherungszeiten aus dem Arbeitsland eine Bescheinigung der AMS. In unserem Beispiel also aus Kärnten. So kann die gesamte Versicherungszeit aus dem In- und Ausland für die Berechnung des Anspruches in Slowenien herangezogen werden.

Krankenversichert sind Grenzgänger/innen dort, wo sie arbeiten. Versichert ist dann nicht nur der/die  ausländische Arbeitnehmer/in, sondern auch Familienangehörige. Wer’s genau wissen will, sollte aber unbedingt bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen und abklären, ob der Versicherungsschutz für jedes Familienmitglied gilt. Familienleistungen erhalten diese Personen ebenfalls aus dem Land in dem sie arbeiten.

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